Sätze zuletzt am 14. Oktober 2026 anhand offizieller Quellen geprüft
Steuern und Sozialabgaben werden von Ihrem Bruttogehalt abgezogen.
Sie verdienen mehr als 14% der Beschäftigten im Land: Irland
Qualifizierte Mitarbeiter, die nach Irland entsandt werden, können bis zu fünf Jahre lang eine Erleichterung auf 30 % des Arbeitseinkommens über 100 000 € geltend machen.
| Stufe | Jahreseinkommen (EUR) | Satz | Auf €30.000 |
|---|---|---|---|
| Stufe 1 | €0 – €20.000 | 0% | €0 |
| Stufe 2 | €20.000 – €44.000 | 20% | €2.000 |
| Stufe 3 | €44.000+ | 40% | — |
| Einkommensteuer auf dieses Gehalt | €2.000 | ||
Die Sätze sind Grenzsteuersätze auf das Bruttogehalt, mit diesem Rechner für 2026 und die Angaben oben berechnet — nicht aus einer veröffentlichten Tabelle übernommen. Auf die ersten €20.000 im Jahr fällt keine Einkommensteuer an.
Wählen Sie oben ein Land, um zu sehen, wie Ihr Gehalt an einem anderen Standort abschneiden würde.
Für ein genaues Ergebnis geben Sie Ihr monatliches oder jährliches Bruttoeinkommen ein, wählen Ihren Familienstand und geben etwaige Unterhaltsberechtigte an. Unser Rechner für 2026 wendet automatisch die geltenden Steuerstufen und Sozialversicherungsabzüge an (Land: Irland).
Sätze, Stufen und Beitragsgrenzen (Irland) stammen von Revenue Commissioners, zuletzt geprüft am 14. Oktober 2026. Wie wir die Daten jedes Landes beschaffen und prüfen.
Wenn Sie einen Umzug in Betracht ziehen oder Jobangebote in ganz Europa vergleichen, können Sie mit unserem Tool schnell zwischen Ländern wie Deutschland, Spanien, Polen und den baltischen Staaten wechseln. Jedes Land hat ein einzigartiges Steuersystem:
Irland — ein Teil der Steueränderungen 2027 ist bereits beschlossen und hier berücksichtigt. Der Rest beruht weiterhin auf den Werten von 2026.
| Jahreseinkommen (EUR) | Grenzsteuersatz |
|---|---|
| 0 € – 44.000 € | 20% |
| 44.000 € und mehr | 40% |
Die USC fällt zusätzlich zur Einkommensteuer an: 0,5% bis 12.012 €, 2% bis 28.700 €, 3% bis 70.044 €, 8% darüber (11% auf Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit über 100.000 €). Sonderregelung: SARP (Special Assignee Relief Programme) – 30% Steuerbefreiung auf Arbeitseinkommen über 125.000 € für Zuzüge ab dem 1. Januar 2026 (100.000 € für frühere Zuzüge), bis zu einer Obergrenze von 1 Mio. €, verlängert bis zum 31. Dezember 2030.
Bruttogehalt pro Monat und was davon nach Steuern und Sozialabgaben bleibt.
| Brutto / Monat | Netto / Monat |
|---|---|
| 1.500 € | 1.485 € |
| 2.500 € | 2.192 € |
| 4.000 € | 3.218 € |
| 6.000 € | 4.265 € |
| 9.000 € | 5.699 € |